{"id":210,"date":"2021-01-25T18:52:41","date_gmt":"2021-01-25T18:52:41","guid":{"rendered":"http:\/\/njverleih.de\/?p=210"},"modified":"2022-03-27T20:13:30","modified_gmt":"2022-03-27T20:13:30","slug":"mietbedingungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/njverleih.de\/?p=210","title":{"rendered":"Mietbedingungen"},"content":{"rendered":"<p><strong>Allgemeine Mietbedingungen (AMB) der Firma NJ Verleih Nils Meckbach<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong> 1 Vertragsparteien und Allgemeines<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Im Rahmen der Allgemeinen Mietbedingungen (AMB) der Firma NJ Verleih Nils Meckbach werden die Mietverh\u00e4ltnisse und -bedingungen als Teil des Mietvertrages zwischen dem Vermieter NJ Verleih Nils Meckbach und dem Mieter<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> gekl\u00e4rt. Weiterhin umfasst der Begriff \u201eMietsache\u201c die Summe aller Mietgegenst\u00e4nde, welche im Rahmen des Mietvertrages gelistet und vermietet werden.<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 2 Allgemeine Rechte und Pflichten der Vertragspartner<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Gem\u00e4\u00df \u00a7 535 BGB verpflichtet sich der Vermieter den Gebrauch der Mietsache w\u00e4hrend des Mietverh\u00e4ltnisses zu gew\u00e4hren.<\/li>\n<li>Der Mieter ist verpflichtet dem Vermieter f\u00fcr die Zeit des Mietverh\u00e4ltnisses die vereinbarte Miete zu entrichten und diese vereinbarungsgem\u00e4\u00df zu zahlen.<\/li>\n<li>Es geh\u00f6rt zu den Pflichten des Mieters die Mietsache nur bestimmungsgem\u00e4\u00df zu benutzen. Das Zweckentfremden der Mietsache ist untersagt. Der Mieter verpflichtet sich die einschl\u00e4gigen Unfallverh\u00fctungs- und Arbeitsschutzbestimmungen, die Einweisungen in die Mietsache durch den Vermieter oder eine vom Vermieter berechtigte Person sowie Stra\u00dfenverkehrsvorschriften sorgf\u00e4ltig zu beachten und die Mietsache ordnungsgem\u00e4\u00df zu behandeln.<\/li>\n<li>Der Mieter ist verpflichtet auf Nachfrage des Vermieters korrekte Angaben zum Zustand der Mietsache sowie zu Informationen \u00fcber den Standpunkt und Einsatzort der Mietsache zu machen sowie den Zugang zur Mietsache zu gew\u00e4hren.<\/li>\n<li>Der Mieter muss mindestens vollj\u00e4hrig sein.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li><strong> 3 Beginn und Ende des Mietverh\u00e4ltnisses sowie der Miet- und Stillliegezeiten<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Der Beginn des Mietverh\u00e4ltnisses wird mit der m\u00fcndlichen \u00dcbereinkunft beider Parteien oder der Unterzeichnung des Mietvertrages markiert (sp\u00e4testens jedoch bei \u00dcbergabe der Mietsache), wozu ein g\u00fcltiges Ausweisdokument vom Mieter vorzulegen ist. Damit treten die AMB in Kraft.<\/li>\n<li>Mit dem Beginn des Mietverh\u00e4ltnisses erkl\u00e4rt der Mieter die AMB des Mietvertrages sowie die vom Vermieter bereitgestellten Materialen bez\u00fcglich der Einweisung in die Mietsache gelesen zu haben und zu befolgen.<\/li>\n<li>Die Mietzeit beginnt mit der \u00dcbergabe der Mietsache vom Vermieter an den Mieter. Die \u00dcbergabe ist in \u00a7 3 AMB geregelt.<\/li>\n<li>Kommt der Vermieter bei Beginn der Mietzeit mit der \u00dcbergabe in Verzug, so kann der Mieter keine Entsch\u00e4digung verlangen. \u00dcbersteigt der Verzug eine Frist von \u00fcber 3 Stunden, darf der Mieter vom Vertrag zur\u00fccktreten.<\/li>\n<li>Die Mietzeit endet mit der R\u00fcckgabe der Mietsache an den Vermieter, bei der die Mietsache mit allen zu ihrer Inbetriebnahme erforderlichen Teilen in ordnungs- und vertragsm\u00e4\u00dfigem Zustand auf dem vereinbarten Bestimmungsort \u00fcbergeben wird, fr\u00fchestens jedoch mit Ablauf der im Mietvertrag vereinbarten Mindestmietzeit oder durch das berechtigte Zur\u00fccktreten eines Vertragspartners vom Vertrag. Die R\u00fcckgabe ist in \u00a7 3 AMB geregelt.<\/li>\n<li>\u00c4nderung des Mietbeginns und des Mietendes oder R\u00fccktritt aus dem Mietverh\u00e4ltnis durch den Mieter sind nur nach Absprache mit dem Vermieter und mit einer Frist von 2 Tagen m\u00f6glich.<\/li>\n<li>Ruhen die Arbeiten auf der Arbeitsst\u00e4tte, f\u00fcr die das Ger\u00e4t gemietet ist, infolge von Umst\u00e4nden, die weder der Mieter noch der Verantwortlich der Arbeitsst\u00e4tte zu vertreten haben (z. B. Frost, Hochwasser, Streik, innere Unruhen, Kriegsereignisse, beh\u00f6rdliche Anordnungen) an mindestens zehn aufeinander folgenden Tagen, so gilt ab 11. Kalendertag diese Zeit als Stilliegezeit.<\/li>\n<li>Die auf bestimmte Zeit vereinbarte Mietdauer wird um die Stilliegezeit verl\u00e4ngert. Die Preise w\u00e4hrend der Stilliegezeit werden entsprechend \u00a7 4 Abs. 9 AMB im Mietvertrag festgelegt.<\/li>\n<li>Der Mieter hat sowohl von der Einstellung der Arbeiten als auch von ihrer Wiederaufnahme dem Vermieter unverz\u00fcglich schriftlich Mitteilung zu machen und die Stilliegezeit auf Verlangen durch Unterlagen nachzuweisen.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li><strong> 4 \u00dcbergabe, R\u00fcckgabe, Verladung und Abholung der Mietsache<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Als \u00dcbergabe wird die Aush\u00e4ndigung der Mietsache vom Vermieter oder einer von ihm berechtigten Person an den Mieter verstanden; Als R\u00fcckgabe wird die \u00dcbergabe der Mietsache von dem Mieter an den Vermieter verstanden, sofern diese vom Vermieter best\u00e4tigt wird und nicht anderweitig vereinbart wurde.<\/li>\n<li>Zu jeder \u00dcbergabe und R\u00fcckgabe muss ein Protokoll angefertigt werden.<\/li>\n<li>Zu jeder \u00dcbergabe ist eine im Mietvertrag festgelegte Kaution zu entrichten, sollte sie nicht bereits im Vorhinein entrichtet worden sein. Die Kaution wird, sofern kein Anlass zur Einbehaltung der Kaution gegeben ist, bei der R\u00fcckgabe der Mietsache wieder ausgeh\u00e4ndigt. Die Kautionsbedingungen sind in \u00a7 4 Abs. 1-3 AMB geregelt.<\/li>\n<li>Der Vermieter hat den Mietgegenstand in einwandfreiem, betriebsf\u00e4higem und vollgetanktem Zustand mit den erforderlichen Unterlagen zu \u00fcbergeben.<\/li>\n<li>Der Mieter ist berechtigt, den Mietgegenstand rechtzeitig vor \u00dcbergabe zu besichtigen und etwaige M\u00e4ngel zu r\u00fcgen. Die Kosten einer Untersuchung tr\u00e4gt der Mieter.<\/li>\n<li>Sch\u00e4den, die nicht vom Mieter verursacht wurden, m\u00fcssen sp\u00e4testens eine halbe Stunde nach Beginn der Mietzeit vom Mieter an den Vermieter schriftlich \u2013 und m\u00f6glichst mit Bildnachweis \u2013 gemeldet werden, anderenfalls werden die Sch\u00e4den dem Mieter zugerechnet.<\/li>\n<li>Bei Selbstabholung der Mietsache ist der Mieter f\u00fcr die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere der Ladungssicherung und Einhaltung der Gewichte (St\u00fctzlasten, Achslasten, etc.) verantwortlich. Der Vermieter \u00fcbernimmt keinerlei Haftung.<\/li>\n<li>Der Mieter hat die Mietsache inklusive des Zubeh\u00f6res in betriebsf\u00e4higem, vollgetanktem und gereinigtem Zustand sowie mit aufgef\u00fcllten Betriebsstoffen und Schmierstoffen zur\u00fcckzuliefern oder zur Abholung bereitzuhalten; Eine R\u00fcckgabe der Mietsache in einem abweichenden Zustand kann entsprechend \u00a7 4 Abs. 11 AMB zu Kosten f\u00fchren, die dem Mieter in Rechnung gestellt werden.<\/li>\n<li>Der Mieter ist verpflichtet, die beabsichtigte R\u00fccklieferung des Mietgegenstandes dem Vermieter rechtzeitig vorher anzumelden.<\/li>\n<li>Wenn nicht anders im Mietvertrag festgelegt, hat die R\u00fcckgabe w\u00e4hrend der normalen Gesch\u00e4ftszeit des Vermieters (<strong>Montag bis Samstag, 8:00 &#8211; 20:00 Uhr<\/strong>) so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Vermieter in der Lage ist, die Mietsache noch abzuholen und\/oder an diesem Tag zu pr\u00fcfen.<\/li>\n<li>Endet die Mietzeit an einem Sonntag oder Feiertag, darf die Mietsache bis am darauffolgenden Werktag (Montag bis Samstag), 8:00 Uhr zur\u00fcckgeliefert werden.<\/li>\n<li>Eine Verz\u00f6gerung der R\u00fcckgabe wird entsprechend \u00a7 2 Abs. 5 AMB als eine Verl\u00e4ngerung der Mietzeit gewertet und f\u00fchrt zu zus\u00e4tzlichen Kosten entsprechend \u00a7 4 Abs. 4 AMB. Bei Fortsetzung des Mietvertrages gilt das K\u00fcndigungsrecht des Vermieters nach \u00a7 5 Abs. 3e AMB.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li><strong> 5 Mietberechnung, Mietzahlung, Kaution und Reparaturkosten<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Der Mieter hat f\u00fcr die Miete der Mietsache eine Kaution zu hinterlegen, die sich nach der Anzahl und Art der Mietgegenst\u00e4nde berechnet. Die genaue H\u00f6he der Kaution wird im Mietvertrag festgelegt.<\/li>\n<li>Der Vermieter hat das Recht, sollten etwaige Sch\u00e4den an der Mietsache entdeckt worden sein oder die Miete nicht im ausgemachten Zeitraum beglichen worden sein, die Kaution in entsprechender H\u00f6he der Sch\u00e4den oder Mieten einzubehalten.<\/li>\n<li>Die Kaution ist dem Vermieter vor Beginn der Mietzeit in bar zu hinterlegen oder muss bis zum Beginn der Mietzeit mithilfe anderer Zahlungsmittel beim Vermieter eingegangen sein. Der Vermieter beh\u00e4lt sich bei Nichterhalt der Kaution die M\u00f6glichkeit vor, von dem Mietvertrag zur\u00fcckzutreten, bis die Kaution hinterlegt ist.<\/li>\n<li>Wenn nicht im Mietvertrag anders vereinbart, liegt der Berechnung der Miete eine Einsatzzeit der Mietsache von 10\u00a0Stunden t\u00e4glich in einer Sechs-Tage-Woche (Montag bis Samstag) zugrunde. Sonn- und kirchliche Feiertage sind ausgenommen. \u00dcbersteigen die Betriebsstunden des einzelnen Mietgegenstandes die Summe der Einsatzzeit, werden zus\u00e4tzliche Betriebsstunden einzeln abgerechnet.<\/li>\n<li>F\u00fcr \u00dcbergaben, R\u00fcckgaben und Lieferung von Mietsachen, die auf expliziten Wunsch des Mieters oder durch Versp\u00e4tung an einem Sonntag oder Feiertag stattfinden, beh\u00e4lt sich der Vermieter vor eine zus\u00e4tzliche Geb\u00fchr in Rechnung zu stellen.<\/li>\n<li>F\u00fcr Mietgegenst\u00e4nde ohne Betriebsstundenz\u00e4hler erfolgt eine kalendert\u00e4gliche Abrechnung (z.B. Anh\u00e4nger).<\/li>\n<li>Die Miete versteht sich ohne Kosten f\u00fcr Ver- und Entladen, Frachten und Transport bei Hin- und R\u00fccklieferung, Gestellung von Betriebsstoffen und Personal. Ver- und Entladekosten, Fracht- und Transportkosten bei Hin- und R\u00fccklieferung sowie Personalstunden werden im Mietvertrag ausgeschrieben.<\/li>\n<li>Die Miete ist nach \u00a7 579 BGB am Ende der Mietzeit, ohne Abzug von Skonto, ausschlie\u00dflich per zul\u00e4ssigen Zahlungsmittel zu zahlen. Zul\u00e4ssige Zahlungsmittel sind: Bar, \u00dcberweisung, PayPal. Die gesondert berechnete gesetzliche Mehrwertsteuer ist zus\u00e4tzlich vom Mieter zu zahlen. Als W\u00e4hrung ist ausschlie\u00dflich EURO (\u20ac) zul\u00e4ssig.<\/li>\n<li>Der Mieter hat f\u00fcr die Stilliegezeit (siehe \u00a7 2 Abs. 6 AMB) den handels\u00fcblichen Prozentsatz von 75 % der Miete zu bezahlen.<\/li>\n<li>Ist die Mietsache innerhalb der Mietzeit aufgrund von Reparaturarbeiten nicht einsatzbereit, wird die Reparaturzeit von den t\u00e4glich 10 Stunden zugrunde gelegten Einsatzstunden abgezogen oder, sollte kein Betriebsstundenz\u00e4hler vorhanden sein, prozentual verrechnet.<\/li>\n<li>Wird die Mietsache nicht in einem ordnungsgem\u00e4\u00dfen und gereinigten Zustand (wie in \u00a7 3 Abs. 8 AMB erl\u00e4utert) zur\u00fcckgegeben oder kommt der Mieter seiner Unterhaltspflicht entsprechend \u00a7 7 AMB nicht nach, \u00fcbernimmt der Mieter die nachtr\u00e4glichen Kosten f\u00fcr Auff\u00fcllung der Betriebs- und Schmierstoffe sowie der Reinigung und der Instandsetzung der Mietsache.<\/li>\n<li>Ist der Mieter mit der Zahlung eines f\u00e4lligen Betrags l\u00e4nger als 14 Kalendertage nach schriftlicher Mahnung in Verzug, so ist der Vermieter berechtigt zus\u00e4tzliche Bearbeitungsgeb\u00fchren zu verlangen.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li><strong> 6 K\u00fcndigung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Der \u00fcber eine bestimmte Mietzeit abgeschlossene Mietvertrag ist f\u00fcr beide Vertragspartner unk\u00fcndbar.<\/li>\n<li>Das gleiche gilt f\u00fcr die Mindestmietzeit im Rahmen eines auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Mietvertrages. Nach Ablauf der Mindestmietzeit hat der Mieter das Recht, den auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Mietvertrag entsprechend \u00a7 580a BGB mit einer Frist von mindestens einem Tag zu k\u00fcndigen. Bei l\u00e4ngeren Zeitabschnitten (l\u00e4nger als 14 Tage) mit einer Frist von mindestens drei Tagen.<\/li>\n<li>Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag nach Ank\u00fcndigung ohne Einhaltung einer Frist zu beenden,\n<ol>\n<li>im Fall von \u00a7 4 Abs. 3 AMB<\/li>\n<li>wenn nach Vertragsabschluss dem Vermieter erkennbar wird, dass der Anspruch auf Mietzahlung durch mangelnde Leistungsf\u00e4higkeit des Mieters gef\u00e4hrdet wird<\/li>\n<li>wenn der Mieter ohne Einwilligung des Vermieters die Mietsache oder einen Teil derselben nicht bestimmungsgem\u00e4\u00df verwendet<\/li>\n<li>bei eindeutigen Verst\u00f6\u00dfen gegen die Allgemeinen Betriebsbestimmungen der Firma NJ Verleih Nils Meckbach<\/li>\n<li>oder wenn einer Fortsetzung des Mietverh\u00e4ltnisses gem. \u00a7 545 BGB (Stillschweigende Verl\u00e4ngerung des Mietverh\u00e4ltnisses) widersprochen wird.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Macht der Vermieter von seinem K\u00fcndigungsrecht Gebrauch, bleiben die AMB weiterhin bis zur R\u00fcckgabe der Maschine in Kraft.<\/li>\n<li>Der Mieter kann den Mietvertrag nach Ank\u00fcndigung ohne Einhaltung einer Frist k\u00fcndigen, wenn die Benutzung der Mietsache aus vom Vermieter zu vertretenden Gr\u00fcnden l\u00e4ngerfristig nicht m\u00f6glich ist.<\/li>\n<li>Bei einer K\u00fcndigung seitens des Mieters bedarf es einer schriftlichen und dem Vermieter zuordbaren K\u00fcndigung.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li><strong> 7 M\u00e4ngel, Sch\u00e4den und Verlust der Mietsache<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Bei M\u00e4ngeln an der Mietsache, die den Einsatz erheblich beeintr\u00e4chtigen oder nicht m\u00f6glich machen, hat der Vermieter das Recht, eine funktionell gleichwertige Mietsache zur Verf\u00fcgung zu stellen. Sollte das nicht m\u00f6glich sein, hat der Vermieter das Recht die M\u00e4ngel innerhalb eines Tages zu beseitigen, ansonsten besitzt der Mieter nach \u00a7 5 Abs. 3d AMB das Recht vom Mietvertrag zur\u00fcckzutreten.<\/li>\n<li>Durch den Mieter verursachte Sch\u00e4den m\u00fcssen dem Vermieter unverz\u00fcglich, m\u00f6glichst schriftlich und mit Bildnachweis mitgeteilt werden und es ist dem Vermieter Gelegenheit zur Nachpr\u00fcfung zu geben. Verschweigt der Mieter bewusst Informationen \u00fcber Sch\u00e4den, darf der Vermieter die Schadensumme bis zu verdoppeln.<\/li>\n<li>Reparaturen von Sch\u00e4den, die durch Fehlbedienung oder unsachgem\u00e4\u00dfem Umgang mit der Mietsache sowie durch die Benutzung falscher Betriebsstoffe verursacht werden, werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Die Kosten der zur Behebung der M\u00e4ngel erforderlichen Instandsetzungsarbeiten sind seitens des Vermieters dem Mieter in gesch\u00e4tzter H\u00f6he m\u00f6glichst vor Beginn der Instandsetzungsarbeiten aufzugeben. Die Instandsetzungsarbeitern werden ausschlie\u00dflich im Auftrag des Vermieters behoben.<\/li>\n<li>Der Vermieter darf Sch\u00e4den und M\u00e4ngel, die eindeutig dem Mieter zuordbar sind, innerhalb von 7 Kalendertagen nach R\u00fcckgabe der Mietsache beanstanden und dem Mieter, nach in Kenntnissetzung des Mieters, in Rechnung gestellt werden.<\/li>\n<li>Sollte es dem Mieter schuldhaft oder aus technisch zwingenden Gr\u00fcnden unm\u00f6glich sein, die ihm nach \u00a7 3 AMB obliegende Verpflichtung zur R\u00fcckgabe des Mietgegenstandes einzuhalten, so ist er zu Schadenersatz verpflichtet.<\/li>\n<li>Kosten f\u00fcr Reparaturarbeiten und M\u00e4ngel, die erwartungsgem\u00e4\u00df bei normaler und zweckm\u00e4\u00dfiger Benutzung der Mietsache entstehen, \u00fcbernimmt der Vermieter.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li><strong> 8 Unterhaltspflicht des Mieters<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Der Mieter ist verpflichtet,\n<ol>\n<li>den Mietgegenstand vor \u00dcberbeanspruchung in jeder Weise zu sch\u00fctzen<\/li>\n<li>die sach- und fachgerechte Wartung und Pflege des Mietgegenstandes auf seine Kosten durchzuf\u00fchren;<\/li>\n<li>notwendige Inspektions- und Instandsetzungsarbeiten rechtzeitig anzuk\u00fcndigen und unverz\u00fcglich durch den Vermieter ausf\u00fchren zu lassen. Die Kosten tr\u00e4gt der Vermieter, wenn der Mieter und seine Hilfspersonen nachweislich jede gebotene Sorgfalt beachtet haben<\/li>\n<li>die Mietsache vor extremen und sch\u00e4digenden Wetterbedingungen zu sch\u00fctzen<\/li>\n<li>im Rahmen eines Schadeneintrittes alle Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, die zur Abmilderung und\/oder Aufkl\u00e4rung des Schadenfalls dienlich sind.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Der Vermieter ist berechtigt, die Mietsache zu besichtigen und nach vorheriger Abstimmung mit dem Mieter selbst zu untersuchen oder durch einen Beauftragten untersuchen zu lassen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die Untersuchung in jeder Weise zu erleichtern. Die Kosten der Untersuchung tr\u00e4gt der Vermieter.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li><strong> 9 Haftungsbegrenzung des Vermieters<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Weitergehende Schadenersatzanspr\u00fcche gegen den Vermieter, insbesondere ein Ersatz von Sch\u00e4den, die nicht am Mietgegenstand selbst entstanden sind, k\u00f6nnen vom Mieter nicht geltend gemacht werden. Die Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen.<\/li>\n<li>Wenn durch Verschulden des Vermieters der Mietgegenstand vom Mieter infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausf\u00fchrung von vertraglichen Nebenverpflichtungen &#8211; insbesondere Anleitung f\u00fcr Bedienung und Wartung des Mietgegenstandes \u2013 nicht vertragsgem\u00e4\u00df verwendet werden kann, so hat der Mieter den Vermieter unmittelbar dar\u00fcber in Kenntnis zu setzen, es gelten jedoch keine Ersatzanspr\u00fcche.<\/li>\n<li>Der Mieter haftet ferner unbeschr\u00e4nkt f\u00fcr von ihm oder seinem Repr\u00e4sentanten vors\u00e4tzlich herbeigef\u00fchrten Sch\u00e4den, insbesondere dann\n<ol>\n<li>wenn bei der Nutzung der Mietsache der Mieter bzw. Maschinenf\u00fchrer unter Beeinflussung von Alkohol und\/oder anderen Drogen steht<\/li>\n<li>bei \u00dcberlassung des Mietgegenstandes an einen Maschinenf\u00fchrer, welcher nicht die erforderlichen Fahrererlaubnisse und Einweisungen hat<\/li>\n<li>sowie bei Verwendung der Mietsache zur Gef\u00e4hrdung Dritter.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong> 10 Weitere Pflichten des Mieters<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Der Mieter darf einem Dritten die Mietsache weder \u00fcberlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand einr\u00e4umen.<\/li>\n<li>Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pf\u00e4ndung oder dergleichen Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unverz\u00fcglich durch Einschreiben Anzeige zu erstatten und den Dritten hiervon durch Einschreiben zu benachrichtigen.<\/li>\n<li>Der Mieter hat geeignete Ma\u00dfnahmen zur Sicherung gegen Diebstahl des Mietgegenstandes zu treffen.<\/li>\n<li>Der Mieter hat bei allen Unf\u00e4llen den Vermieter zu unterrichten und dessen Weisungen abzuwarten. Bei Verkehrsunf\u00e4llen und Diebstahl ist die Polizei hinzuzuziehen.<\/li>\n<li>Verst\u00f6\u00dft der Mieter schuldhaft gegen die vorstehenden Bestimmungen zu \u00a7 9 Abs. 1,2,3 und 4 AMB, so ist er verpflichtet, dem Vermieter allen Schaden zu ersetzen, der diesem daraus entsteht.<\/li>\n<li>Der Mieter verpflichtet sich Werbefl\u00e4chen, und Firmenschilder von Mietsachen stets sauber und sichtbar zu halten. Das Anbringen eigener Werbetafeln ist nur nach expliziter Absprache mit dem Vermieter erlaubt.<\/li>\n<li>Der Mieter verpflichtet sich bei Bedienung der Mietsache durch Dritte, die Drittperson in die Einf\u00fchrungen und Anleitungen, die dem Mieter vom Vermieter zur Verf\u00fcgung stehen sowie in die einschl\u00e4gigen Unfallverh\u00fctungs- und Arbeitsschutzma\u00dfnahmen einzuweisen und darauf zu achten, dass diese eingehalten werden.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li><strong> 11 Datenschutz <\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Erg\u00e4nzend z\u00e4hlen die Datenschutzbestimmungen der Firma NJ Verleih Nils Meckbach.<\/li>\n<li>Der Mieter willigt ein, dass f\u00fcr ausschlie\u00dflich des Mietverh\u00e4ltnisses notwendige Zwecke personenbezogene Daten entsprechend den Datenschutzbestimmungen der Firma NJ Verleih Nils Meckbach angefragt, verarbeitet und gespeichert werden.<\/li>\n<li>Der Mieter erteilt seine Einwilligung, dass diese personenbezogenen Daten im Schadensfall an die Versicherung des Vermieters weitergeleitet werden d\u00fcrfen.<\/li>\n<li>Weiterhin erteilt der Mieter eine Einwilligung, dass \u2013 bei andeutender Leistungsunf\u00e4higkeit des Mieters die Mietzahlungen zu begleichen oder bei begr\u00fcndetem Verdacht einer Straftat \u2013 personenbezogene Daten f\u00fcr notwendige rechtliche Schritte vom Vermieter verarbeitet und an \u00f6ffentliche Stellen weitergeleitet werden d\u00fcrfen. Insbesondere, um die Mietsache im Falle eines Diebstahls, Unterschlagung oder sonstigen Straftaten durch die Staatsanwaltschaft oder Polizei orten und sicherstellen zu lassen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 13 Sonstige Bestimmungen<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Abweichende Vereinbarungen oder Erg\u00e4nzungen des Vertrages haben schriftlich zu erfolgen.<\/li>\n<li>Sollte irgendeine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein, so werden davon die \u00fcbrigen Bestimmungen des Vertrages nicht ber\u00fchrt.<\/li>\n<li>Erf\u00fcllungsort und ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand &#8211; auch f\u00fcr Klagen im Urkunden- und Wechselprozess &#8211; ist, wenn der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist, f\u00fcr beide Teile und f\u00fcr s\u00e4mtliche Anspr\u00fcche der Hauptsitz des Vermieters. Der Vermieter kann auch am allgemeinen Gerichtsstand des Mieters klagen.<\/li>\n<li>Anwendung der Mietsache ist ausschlie\u00dflich in Deutschland gestattet.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Stand: 21.10.2021<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> Der mietende Vertragspartner oder die mietende Vertragspartnerin wird im Folgenden zur \u00dcbersichtlichkeit ausschlie\u00dflich in der m\u00e4nnlichen Form mit \u201eMieter\u201c bezeichnet.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Mietbedingungen (AMB) der Firma NJ Verleih Nils Meckbach \u00a0 1 Vertragsparteien und Allgemeines Im Rahmen der Allgemeinen Mietbedingungen (AMB) der Firma NJ Verleih Nils Meckbach werden die Mietverh\u00e4ltnisse und -bedingungen als Teil des Mietvertrages zwischen dem Vermieter NJ Verleih Nils Meckbach und dem Mieter[1] gekl\u00e4rt. 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